Diabetologen eG Aktuell 3/2016

Änderung der Zielvereinbarung im Bereich Antidiabetika 2016

In denen Von der KV-BW im Dezember 2015 publizierten Zielvereinbarungen für das Jahr 2016 sind im Bereich der Antidiabetika Änderungen vorgenommen worden. In den Zielvereinbarungen für das Jahr 2014 war für Antidiabetika (exklusive Insulin) die Vorgabe < 20 % für GLP-1 Analoga, DPP-4-Hemmer und SGLT2 Hemmer formuliert. In den neuen Zielvereinbarungen sind die DPP-4-Hemmer herausgenommen worden. Nur noch für GLP-1 Analoga und SGLT2 Hemmer wird eine Zielvereinbarung <3% festgeschrieben. Begründet wurde diese Veränderung mit der Tatsache, dass bei den DPP4-Inhibitoren vomgemeinsamen Bundesausschuss ein Zusatznutzen anerkannt wurde.

Aus diabetologischer Sicht sind neue Präparate wie GLP-1 Analoga und SGLT2 Hemmer gerade für adipöse Patienten wirksamere Substanzen, besonders in Bezug auf die Gewichtsreduktion. An Schwerpunktpraxen, die an der Ebene 2 des DMP Programms teilnehmen, werden Patienten häufig überwiesen, wenn die Kombination von Metformin und DPP4-Inhibitor nichtmehr ausreichen. Gerade bei adipösen Patienten versuchen wir zunächst eine Insulintherapie zu vermeiden, da diese häufig zu Gewichtszunahme führt. Für den SGLT2 Hemmer Empagliflozin ist zudem in einer randomisierten Studie nachgewiesen, dass die kardiovaskuläre Mortalität gesenkt wird. Bei der alten Zielvereinbarung war ein Ausgleich innerhalb der Gruppe der teuren Antidiabetika möglich, z.B. SGLT-2 (DDD €1,18) statt DPP-4 (DDD €1,44-1,60).

Die Änderung der Zielvereinbarungen ist den regionalen KVen von der Bundes-KV in den Rahmenvorgaben für Arzneimittel für das Jahr 2016 vorgegeben worden. Es sollen Verordnungshöchstquoten für Antidiabetika exklusive Insuline für GLP-1 Analoga in derGruppe der Antidiabetika festgelegt werden. SGLT-2 Hemmer sind in dieser Rahmenvereinbarung nicht erwähnt. Es besteht also Handlungsspielraum. Die KV Westfalen Lippe beispielsweise setzt die Rahmenvereinbarung ganz anders um: > 70% soll der Anteil von Metformin und evidenzbasierter Generika an den Antidiabetikaverordnungen betragen und besonders bemerkenswert: DSP-Praxen im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung Zielwert von > 50%) hat die Arzneimittelkommission der KV mit diesen Zielvereinbarungen ohne Rücksprache mit der Fachkommission Diabetes1. Unwirtschaftliche Verordnungen gefördert.

Wirksame und günstigere Präparate benachteiligt3. Den diabetologischen Schwerpunktpraxen die therapeutischen Optionen eingeengt. Diese Zielvereinbarungen müssen dringend korrigiert werden. Der Struktur der Ebenen 1und 2 im DMP Programm muss Rechnung getragen werden und Diabetologen muss die Option einer differenzierten Therapie geschaffen werden.

www.insight-health.de/sites/insight-health.de/files/downloads/ih-gliptine_mvf_2013-03.pdf2. www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMoa15047203. www.kbv.de/media/sp/Rahmenvorgaben_Arzneimittel.pdf4. www.kvwl.de/arzt/verordnung/arzneimittel/info/invo/ziel_2016_03.pdfDr. W. Stütz