Nein, für eine Teilnahme am Diabetologie-Vertrag ist die Teilnahme an der HZV keine Voraussetzung. Ein Arzt kann jedoch, sofern die Voraussetzungen für eine Teilnahme an der HZV erfüllt sind, zusätzlich an der HZV teilnehmen.

Über das <link>Anmeldeformular hier auf unserer Homepage

Wir halten Sie über E-Mail auf dem Laufenden, Mitglieder haben die Möglichkeit über den internen Bereich unserer Homepage an weitere Informationen zu kommen.

• Fachärzte für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie

• Fachärzte für Innere Medizin mit der Anerkennung „Diabetologie“ oder „Diabetologe Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)“ oder vergleichbare Qualifikation*

• Fachärzte für Allgemeinmedizin mit der Anerkennung „Diabetologie“ oder „Diabetologe Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)“ oder vergleichbare Qualifikation*

• Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Anerkennung „Diabetologie“ oder „Diabetologe Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)“ oder vergleichbare Qualifikation*

• Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Anerkennung „Kinder-Endokrinologie und –Diabetologie“

* über eine vergleichbare Qualifikation entscheidet der Beirat des Vertrages im Einzelfall

Darüber hinaus sind folgende Punkte Voraussetzung zur Teilnahme am Vertrag (nicht abschließende Aufzählung – nur die wichtigsten Punkte):

• Mindestanzahl von Behandlungen pro Quartal (bei voller Zulassung): 40 Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 und 200 Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2. Die Mindestzahl von 40 Diabetes mellitus Typ I-Patienten ist innerhalb von zwei Jahren zu erreichen. Kinder- und Jugendärzte sind von den Mindestfallzahl in Diabetes mellitus Typ 2 ausgenommen

• Teilnehmer als Leistungserbringer der zweiten Versorgungsstufe an Disease-Management-Programmen (DMP) gem. § 137g SGB V zu Diabetes mellitus Typ 2 sowie als diabetologisch besonders qualifizierter Arzt für Diabetes mellitus Typ 1 gemäß § 3 der Vereinbarung für DMP Diabetes mellitus Typ 1. Kinder- und Jugendärzte sind von der Teilnahme an DMP Diabetes mellitus Typ 2 ausgenommen

• Vorhalten eines/r Diabetesberater/in (Vollzeitkraft) in Anstellung oder Kooperation. Bei Kinder- und Jugendärzten genügt eine Anstellung oder Kooperation von/mit einer Teilzeitkraft

• Teilnahme an folgenden Schulungen: Vertragsschulung durch den MEDIVERBUND (Präsenzschulung oder Online), Teilnahme an einer Schulung für Insulinpumpen (Subito/Input), Teilnahme an einer Schulung für rtCGM (Spectrum), Teilnahme an einer Schulung für FGM (FLASH oder adaptierte Schulung zu Spectrum) → Diese Schulungen sind vom teilnehmenden Arzt und von dem/der Diabetesberater/in zu besuchen

Nein, der Vertrag ist unabhängig von einer Mitgliedschaft.

Im Diabetesvertrag wurde als Hauptqualifikation das Vorhandensein einer ganztagsbeschäftigten Diabetesberaterin explizit gefordert. Dies lehnt sich an die Richtlinien der Deutschen Diabetes Gesellschaft für die Anerkennung einer Diabetologischen Schwerpunktpraxis an. Ausnahmeregelungen wird es nur auf Einzelantrag geben können und nur, wenn ansonsten die Versorgung gefährdet ist und dann nur als Übergangslösung.

In Baden-Württemberg sind genügend Schwerpunkt-Praxen vorhanden die mit einer Diabetesberaterin arbeiten. Schlussendlich gibt es auch die Möglichkeit eine Diabetesassistentin zur Diabetesberaterin nach zu qualifizieren.

Die Honorierung der Leistungen im Diabetes Vertrag wurde explizit an die Kosten einer Diabetesberaterin angepasst. Der Vertrag sollte es erstmalig ermöglichen eine Diabetesberaterin gewinnbringend einzusetzen. Zu raten ist jeder interessierten Schwerpunktpraxis sich diese Qualifikation zuzulegen

Bei Bedarf kann für Klinikambulanzen eine Ermächtigung ausgesprochen werden. Dies ist jeweils auf Antrag zu entscheiden im wissenschaftlichen Beirat. Antrag kann an MEDI oder die AOK gestellt werden.

Einzelne ermächtigte Ärzte können dem Vertrag, sofern sie alle Voraussetzungen erfüllen, grundsätzlich beitreten. Ein Beitritt für Institutionen (z.B. ermächtigte Krankenhäuser, Hochschulambulanzen oder Kinderspezialambulanzen) ist vertraglich derzeit nicht vorgesehen.

Der Diabetesvertrag ist ein Selektivvertrag der in Ergänzung zur Regelversorgung als „on top Vertrag“ nach § 140 abgeschlossen wurde. Für Selektivverträge ist eine explizite Vertragseinschreibung mit Teilnahmeerklärung des Patienten erforderlich. Die Krankenkassen können nicht beliebig neue Leistungen für alle also im EBM aufnehmen, dies ist nur auf Bundesebene über die Spitzenverbände möglich. Selektivverträge müssen sich gegenfinanzieren, z.B. durch verbesserte Versorgung oder effizientere Qualitätsstrukturen. Die FGM ist gut und brauchbar über deren Effizienz gibt es jedoch noch keine Daten. Im Vertrag werden die Daten i.S. eines strukturierten QM erfasst um diesen Nachweis zu erbringen. All dies ist nur im Selektivvertrag möglich. Ganz abgesehen davon kann nur über den Selektivvertrag eine Diabetesvereinbarung realisiert werden da hierzu erhebliche verwalterische und technologische Voraussetzungen erforderlich sind um eine Abrechnung zu ermöglichen.

Die AOK hat mit uns vereinbart, dass im Rahmen einer Übergangsregelung bis der Vertrag in Kraft tritt, die Versicherten die für den Vertrag infrage kommen eine FGM auf Kassenrezept bekommen können, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Patient ist in HZV eingeschrieben

2. Der verordnende Arzt ist auf der Interessentenliste für den Vertrag auf unserer Homepage www.dialog-bw.de eingeschrieben und hat Spektrum Qualifikation erworben oder steht auf der Anmeldeliste dafür. Dadurch soll eine Benachteiligung der AOK Versicherten vermieden werden.

Für uns Verordner ist es jedoch einfacher das ganze erst ab 1.7. über den Vertrag abzuwickeln, dann werden auch die Einstellungspauschalen und die Schulung vergütet.

Verordnungen für FGM im Rahmen der Übergangslösung erfolgen auf Muster 16.

Der Diabetologe muss sich in den Diabetesvertrag einschreiben, muss aber nicht ansonsten an der HZV oder dem Facharztvertrag teilnehmen.

Der Teilnahmeantrag ist an die Managementgesellschaft des Vertrages, die MEDIVERBUND AG, zu richten.

Die AOK benötigt Ihren Nachweis, dass Sie am Spektrum Seminar teilgenommen haben! Bitte senden Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an Herrn Flemisch <link>Frank.Flemisch@bw.aok.de und vergewissern Sie sich, dass Sie sich für den Diabetesvertrag (hier gehts zum <link>Anmeldeformular) registriert haben!!